Elektronisches Verbandbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Verbandbuch muss erst unter ''Verwaltung > Arbeitssicherheit > Elektronisches Verbandbuch'' aktiviert werden.'''
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Version vom 15. Juni 2021, 09:03 Uhr

Elektronisches Verbandbuch

Das Verbandbuch muss erst unter Verwaltung > Arbeitssicherheit > Elektronisches Verbandbuch aktiviert werden.

Wenn es aktiviert wurde, hat jeder Mitarbeiter unter „Mein Account“ sowohl in der WebApp als auch in der Desktop-Ansicht einen neuen Menüpunkt, über den er die Vorfälle erfassen kann.

Vorfälle erfassen

Gehen Sie unter Mein Account > Elektronisches Verbandbuch auf "weiteren Eintrag hinzufügen. Dort können zu jedem Vorfall die gem. DGUV-Vorschrift benötigten Informationen zum Hergang, den Erkrankungen oder Verletzungen sowie den Erste-Hilfe-Maßnahmen erfasst werden. Vorfälle können sowohl für den aktuell angemeldeten Benutzer als auch für dritte Personen erfasst werden.

Automatische Benachtichtigung

Für jeden Vorfall, der im elektronischen Verbandbuch erfasst wird, werden die Administratoren per E-Mail informiert. Aus Gründen des Datenschutzes enthalten diese Benachrichtigungen nur den Namen der Person, die den Eintrag verfasst hat. Der gesamte Eintrag kann über einen Link in der Mail oder unter Verwaltung > Arbeitssicherheit > Elektronisches Verbandbuch abgerufen werden.

Datenschutz

Da es sich bei den Einträgen im elektronischen Verbandbuch streng genommen um Gesundheitsdaten handelt, ist der Datenschutz gem. DSGVO strikt zu beachten und zu wahren. Die Einträge werden daher standardmäßig nach 5 Jahren gelöscht und sind ausschließlich durch den betroffenen Mitarbeiter, die eintragende Person sowie Benutzer mit Zugriff auf die Verwaltung abrufbar.